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Richtig handeln - Privatvermögen sichern

Testamentsvollstreckung

Wer ein Testament macht, hat sich über seine Nachfolge oft viele Gedanken gemacht und möchte selbstverständlich auch, dass seine Mühen nach seinem Tode zu dem gewünschten Erfolg führen. Die Testamentsvollstreckung bietet dem Erblasser eine Möglichkeit sicherzustellen, dass sein letzter Wille nach seinem Tode in der von ihm erwünschten Weise beachtet wird.

Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser oder einem vom Erblasser dazu ermächtigten Dritten benannt und hat anstelle des oder der Erben, die er vertritt, den Nachlass zu verwalten und auseinanderzusetzen.

Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist auch die Erstellung der u.U. komplizierten Erbschaft­steuererklärung.

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